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Auftrag zur Zählermontage Strom

1. Kundendaten

Einbauort/Zähleranlage

Anschlussnutzer (falls nicht Hauseigentümer)

2. Messstellenbetrieb

3. Anlagendaten

Anlagen nach § 14a EnWG sind Verbrauchseinrichtungen, die netzdienlich gesteuert werden können und für die im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt berechnet wird.

Dies betrifft Anlagen in der Niederspannung oder Umspannung zur Niederspannung (Netzebene 6 oder 7) mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW aus einer der folgenden Fallgruppen:

  • ein Ladepunkt für Elektromobile, der kein öffentlich zugänglicher Ladepunkt im Sinne des § 2 Nr. 5 der Ladesäulenverordnung (LSV) ist
  • eine Wärmepumpenheizung unter Einbeziehung von Zusatz- oder Notheizvorrichtungen (z.B. Heizstäbe)
  • eine Anlage zur Raumkühlung
  • eine Anlage zur Speicherung elektrischer Energie (Stromspeicher) hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung)

Bei den Fallgruppen Wärmepumpenheizung(en) und Anlage(n) zur Raumkühlung wird beim Vorhandensein mehrerer Anlagen dieser Fallgruppe hinter einem Hausanschluss die Summe der Netzanschlussleistungen gebildet. Diese Summe ist maßgeblich für die Überschreitung der Grenze von 4,2 kW. In diesem Fall werden die gruppierten Anlagen als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung behandelt.


Verbrauchsermittlung Strom (Richtwerte)
Haushaltsgröße Verbrauch Verbrauch
(ohne elekrtischer Warmwasserbereitung) (mit elekrtischer Warmwasserbereitung)
1-Personen-Haushalt ca. 1.800 kWh ca. 2.500 kWh
2-Personen-Haushalt ca. 3.000 kWh ca. 4.000 kWh
3-Personen-Haushalt ca. 3.900 kWh ca. 4.800 kWh
4-Personen-Haushalt ca. 4.500 kWh ca. 6.200 kWh
5-Personen-Haushalt ca. 5.300 kWh ca. 7.500 kWh
6-Personen-Haushalt ca. 5.900 kWh ca. 8.500 kWh

4. Hinweis zur Stromlieferung

Vor der Aufnahme der Anschlussnutzung ist vom Anschlussnutzer ein Stromliefervertrag mit einem Stromlieferanten zu schließen. Sofern kein Stromliefervertrag geschlossen wird, erfolgt die Stromlieferung gemäß § 36 und § 38 EnWG durch den Grundversorger.

Hinweise und Erklärungen

Bitte nach dem Ausdruck durch den Anschlussnutzer unterschreiben lassen.

5. Inbetriebsetzung

Bitte nach dem Ausdruck stempeln und unterschreiben.

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